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   VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153   

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VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153 (https://dejure.org/2012,30163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153 (https://dejure.org/2012,30163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2012 - 10 ZB 11.2153 (https://dejure.org/2012,30163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot; Fortsetzungsfeststellungsklage; Darlegungslast; mehrere selbstständig tragende Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Soweit das Zulassungsvorbringen dahingehend verstanden werden kann, dass die Beklagte für klärungsbedürftig hält, ob eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft stets eine Äußerung zu den vom nationalsozialistischen Regime begangenen Menschenrechtsverletzungen voraussetzt, ist diese Frage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 (Az. 1 BvR 2150/08 ) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG vom 8.12.2009 Az. 2 BvR 758/07 RdNr. 97; BayVGH vom 10.2.2012 Az. 10 ZB 11.89 RdNr. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist immer schon dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (BVerfG vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00 , vom 10.9.2009 Az. 1 BvR 814/09 ).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist immer schon dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (BVerfG vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00 , vom 10.9.2009 Az. 1 BvR 814/09 ).
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Letztendlich kann die durch die Beklagte aufgeworfene Frage offen bleiben, ob etwaige Beschränkungen der Versammlung, wie sie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. November 2008 Az. 10 CS 08.3016 verfügt hatte, tatsächlich zu einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters führen und das inhaltliche Anliegen der Versammlung verändern würden, mit der Folge, dass die im Urteil des Erstgerichts geäußerte Rechtsauffassung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2004 (Az. 1 BvQ 6/04 RdNr. 13) abweichen würde.
  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 10 CS 08.3016

    "Heldengedenkmarsch" in München kann - unter Beschränkungen - stattfinden

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Letztendlich kann die durch die Beklagte aufgeworfene Frage offen bleiben, ob etwaige Beschränkungen der Versammlung, wie sie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. November 2008 Az. 10 CS 08.3016 verfügt hatte, tatsächlich zu einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters führen und das inhaltliche Anliegen der Versammlung verändern würden, mit der Folge, dass die im Urteil des Erstgerichts geäußerte Rechtsauffassung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2004 (Az. 1 BvQ 6/04 RdNr. 13) abweichen würde.
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797

    "Heldengedenkmarsch 2009" in München kann nicht verboten werden

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Dabei hat das Erstgericht auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. November 2009 (Az. 10 CS 09.2797) und vom 3. Dezember 2010 (Az. 10 ZB 10.147 beide ) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 10 ZB 10.147

    Rechtsmittel gegen Zulassung des "Heldengedenktags" 2008 erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153
    Dabei hat das Erstgericht auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. November 2009 (Az. 10 CS 09.2797) und vom 3. Dezember 2010 (Az. 10 ZB 10.147 beide ) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102

    Für eine Übertragung der prozessualen Privilegierung des Vertreters des

    Mit Beschluss vom 3. September 2012 (Az. 10 ZB 11.2153) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung ab, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht hinreichend dargelegt seien bzw. objektiv nicht vorlägen.

    Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, auch im Verfahren 10 ZB 11.2153, verwiesen.

  • OVG Hamburg, 03.02.2020 - 5 Bf 228/18

    Zur präjudiziellen Bindungswirkung eines Urteils, mit dem die Rechtswidrigkeit

    Ist das Urteil des Verwaltungsgerichts aber auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so sind die Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes darzulegen (vgl. VGH München, Beschl. v. 3.9.2012, 10 ZB 11.2153, juris Rn. 4).
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